Märchenzauber – Zaubermärchen
„Märchenzauber – Zaubermärchen“ ist ein Nachmittag überschrieben, zu dem die Evangelische Familienbildungsstätte am Sonntag, 8. Dezember, von 15 bis 17.15 Uhr einlädt. weiterlesen
Wer zahlt Kirchensteuern?
Kirchensteuer zahlen ausschließlich unsere Kirchenmitglieder. Sie leisten damit einen wichtigen finanziellen Beitrag. Rund 70 Prozent der Finanzmittel einer Kirchengemeinde kommen aus Kirchensteuern. Nur so können die Gemeindearbeit und evangelische Einrichtungen wie Kindertagesstätten langfristig betrieben werden. Liegt Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag, müssen Sie keine Kirchensteuer bezahlen (wie auch keine Lohn- und Einkommenssteuer).
Wie viel Kirchensteuer muss ich bezahlen?
Kirchensteuern sind abhängig vom Einkommen. Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. Derzeit beträgt die Kirchensteuer 9 Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Das bedeutet „wer viel verdient, zahlt auch mehr Kirchensteuer. Wer weniger verdient, zahlt einen geringeren Betrag“. Die gezahlte Kirchensteuer ist eine Sonderausgabe und verringert das zu versteuernde Einkommen und somit auch die Einkommensteuer.
Was ist Kirchgeld?
Das Kirchgeld ist eine Art der Kirchensteuer, das einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit liefern soll. Erhoben wird es von Kirchenmitgliedern, die kein oder nur ein geringes Einkommen beziehen und deren Ehemann oder Ehefrau keiner steuererhebenden Kirche angehört, deshalb nicht kirchensteuerpflichtig ist.
Weitere Infos
Kann ich mich von der Kirchensteuer befreien lassen?
Ein Teilerlass der Kirchensteuer ist im Ausnahmefall möglich, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind. Hier können Sie sich darüber informieren.
Sie haben spezielle Fragen? Nutzen Sie das Beratungsangebote in Kirchensteuerfragen der Evangelischen Kirche im Rheinland oder die Informationsseite der Evangelischen Kirche der Pfalz.